Buß- und Bettag

Ursprung und Entwicklung

In allen Konfessionen gehören Buße und Sühne zum gelebten Alltag, allerdings in verschiedenen Ausprägungen. Zudem sind gemeinsame Bußzeiten schon in der Antike bezeugt. So gab es bspw. in Rom die »feriae piaculares« (sog. Sühnetage), welche Not und Kriegsgefahr abwenden sollten.

Auch im Mittelalter hielt man dann in besonderen Notfällen oder bei drohenden Katastrophen Sühnetage ab, was auch mehrmals im Jahr der Fall sein konnte. Bereits 1532 wurden in Straßburg spezielle Bußgottesdienste abgehalten. Die protestantischen Kirchen nahmen diese Tradition als Tage der Besinnung und Neuorientierung im Leben auf. Diese dienten als Ersatz für die Bußzeit von Aschermittwoch bis Ostern, die sie ablehnten. Im Mittelalter waren zwei Arten von Bußtagen bekannt: Bußtage, die bei Bedarf von der Obrigkeit angeordnet wurden Quatembertage, die sich aus der kirchlichen Ordnung ergaben. In etlichen Ordnungen der evangelischen Kirche wurde der Buß- und Bettag auch zu aktuellen Anlässen vorgeschrieben und erfuhren zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) eine besondere Ausbreitung. Die verschiedenen Regionen Deutschlands hatten allerdings ganz verschiedene Termine für Buß- und Bettage. Im Jahr 1878 zählte man in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen zählen. Um dies zu vereinheitlichen, wurde 1852 und 1878 von der Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen ein einheitlicher Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr vorgeschlagen.

Der Buß- und Bettag wurde erst durch das »Reichsgesetz über die Feiertage« vom 27. Februar 1934 gesetzlicher Feiertag im gesamten Deutschland. Während der Dauer des Zweiten Weltkrieges wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt und als separater Feiertag abgeschafft. Erst nach dem Ende des Krieges wurde er in Ost und West wieder eingeführt: In der DDR war er ein arbeitsfreier Feiertag, bis er im Jahr 1966 im Zuge der Einführung der 5-Tage-Woche abgeschafft wurde. In den westdeutschen Bundesländern (außer Bayern) wurde er zum gesetzlichen Gedenk- und Feiertag. Die Bayern zogen im Jahr 1952 nach, erkannten den Tag aber zunächst nur in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung gesetzlich an. Ab dem Jahr 1981 war der Buß- und Bettag dann auch in mehrheitlich katholisch bevölkerten Gegenden Bayerns ein arbeitsfreier Feiertag. Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag ebenfalls von allen neuen Bundesländern übernommen und war ab 1990 ein einheitlicher deutscher Feiertag. Allerdings beschloss man im Jahr 1994 den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um auf diese Weise eine Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Nur im Freistaat Sachsen wird der Feiertag bis heute beibehalten. In der Buß- und Fastenzeit rückt besonders ein Sakrament in den Mittelpunkt: das Sakrament der Buße (Beichte). Aber was ist die Beichte.

Bedeutung und Brauchtum am Buß- und Bettag

Im Verlauf der Geschichte wurden Buß- und Bettage immer wieder aus aktuellem Anlass angesetzt. Dies geschah häufig aufgrund von Notständen und Gefahren, um auf diese Weise die ganze Bevölkerung zu Umkehr und Gebet aufzurufen. So berichtet bereits die Bibel von der Geschichte des Propheten Jona, der von Gott nach Ninive geschickt wird, um dieser Stadt ihren Untergang zu verkünden, worauf der König ein allgemeines Fasten ausrief und Gott die Stadt letztlich verschonte (siehe Jona 3,4-10).

Zum Buß- und Bettag finden in den meisten evangelischen Kirchen Gottesdienste statt, bei denen der eigenen Sünden und Fehler in besonderer Weise gedacht wird.


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